Körperschaft des öffentlichen Rechts
 
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)

 


Der Marianischen Männer-Congregation Regensburg wurde mit Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 01.08.2013 bestätigt, dass sie die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Wege sage ich ein herzliches Vergelt´s Gott und bedanke mich…

bei unserem Zentralpräses Msgr. Thomas Schmid — für seine Geduld,

bei Hans Buhl (+ im Memoriam) — für sein grundlegendes Buch „400 Jh. MMC Rgbg“,

bei seinem Sohn Johannes Buhl — für die erste Vorarbeit,

bei den Consultoren Herbert Ettle und Wolfgang Weyer — für die Dienstleistungen,

bei der Sekretärin Carmen Probst — für den langen Atem und die viele Schreibarbeit,

bei dem Lehrbeauftragten am Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte und Bezirksheimatpfleger des Bezirkes Oberpfalz. Herrn Dr. Tobias Appl — für seine Übersetzungsarbeiten und Beibringung der letztendlich zielbringenden Eingabepapiere,

beim Bischöflichen Ordinariat, hier vor allem bei Herrn Justitiar i.R. Hans Schuierer und seiner Nachfolgerin Frau Rechtsrätin Elisabeth Sollfrank - für die Unterstützung,

ebenso beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus — hier namentlich beim Leitenden Ministerialrat Dr. Schütz und der Bearbeiterin Frau Jonies.

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Ein sehr langer, sehr steiniger und oft sehr beschwerlicher, nervenaufreibender Weg ist nun positiv zu Ende gegangen.

Bereits im Mai 2010 hatte der Consultor Herbert Ettle diesen Weg begonnen, um die MMC Regensburg in ihrer Organisationsstruktur auf das ihr zustehende öffentlich-rechtliche Fundament zu stellen.

Sicherlich werden erst Generationen später es so richtig erachten, was dieses Papier für die MMC Regensburg bedeutet.

Vergelt´s Gott allen, im Namen der ganzen Sodalität der MMC Regensburg.

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Karlheinz Renner, Präfekt — im August 2013

  

Was bedeutet nun dieser bestätigte Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für die MMC Regensburg?

Mit dieser Bestätigung der Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, klar, dass die MMC Regensburg als juristische Person des öffentlichen Rechts:

  • eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt und damit Träger von Rechten und Pflichten ist,

  • öffentlich-rechtlich und privatrechtlich handeln kann,

  • im eigenen Namen klagen und verklagt werden kann,

  • sich selbst Satzungsrecht geben kann,

  • eigenständig und unabhängig ist,

  • ein selbstständiges Organisationsrecht hat (z.B. Organisationsgewalt für Untergliederungen),

  • öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse begründen kann,

  • auch weiterhin privatrechtlich handeln, bspw. Dienstverträge abschließen kann,

  • im öffentlichen Sachenrecht Vermögensgegenstände zu öffentlichen Sachen widmen kann

  • kraft Gesetzes vom allgemein geltenden Insolvenzrecht befreit ist,

  • vor allem aber ein Bündel von Privilegien und Vorrechten u.a.

  • bei Steuern, Abgaben und Gebühren in Anspruch nehmen kann.

Zusammengefasst dient der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts als Mittel zur Erleichterung und zur Entfaltung unserer Congregation. Überdies sind zukünftig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten besser abgesichert. Und zudem schütz und stützt der Status ein stückweit mehr die Eigenständigkeit und die Unabhängigkeit der MMC Regensburg.

 

 

 

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Wer Interesse an „vertieften“ Ausführungen zu den rechtlichen Fragen und Auswirkungen hat, kann dies in einer gesonderten Seite nachlesen.

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