Körperschaft des öffentlichen Rechts | ||
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
Sehr geehrte Damen und Herren, auf diesem Wege sage ich ein herzliches Vergelt´s Gott und bedanke mich… bei unserem Zentralpräses Msgr. Thomas Schmid — für seine Geduld, bei Hans Buhl (+ im Memoriam) — für sein grundlegendes Buch „400 Jh. MMC Rgbg“, bei seinem Sohn Johannes Buhl — für die erste Vorarbeit, bei den Consultoren Herbert Ettle und Wolfgang Weyer — für die Dienstleistungen, bei der Sekretärin Carmen Probst — für den langen Atem und die viele Schreibarbeit, bei dem Lehrbeauftragten am Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte und Bezirksheimatpfleger des Bezirkes Oberpfalz. Herrn Dr. Tobias Appl — für seine Übersetzungsarbeiten und Beibringung der letztendlich zielbringenden Eingabepapiere, beim Bischöflichen Ordinariat, hier vor allem bei Herrn Justitiar i.R. Hans Schuierer und seiner Nachfolgerin Frau Rechtsrätin Elisabeth Sollfrank - für die Unterstützung, ebenso beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus — hier namentlich beim Leitenden Ministerialrat Dr. Schütz und der Bearbeiterin Frau Jonies. ___________________________________________ Ein sehr langer, sehr steiniger und oft sehr beschwerlicher, nervenaufreibender Weg ist nun positiv zu Ende gegangen. Bereits im Mai 2010 hatte der Consultor Herbert Ettle diesen Weg begonnen, um die MMC Regensburg in ihrer Organisationsstruktur auf das ihr zustehende öffentlich-rechtliche Fundament zu stellen. Sicherlich werden erst Generationen später es so richtig erachten, was dieses Papier für die MMC Regensburg bedeutet. Vergelt´s Gott allen, im Namen der ganzen Sodalität der MMC Regensburg. ___________________________________________ Karlheinz Renner, Präfekt — im August 2013
Was bedeutet nun dieser bestätigte Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für die MMC Regensburg? Mit dieser Bestätigung der Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, klar, dass die MMC Regensburg als juristische Person des öffentlichen Rechts:
Zusammengefasst dient der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts als Mittel zur Erleichterung und zur Entfaltung unserer Congregation. Überdies sind zukünftig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten besser abgesichert. Und zudem schütz und stützt der Status ein stückweit mehr die Eigenständigkeit und die Unabhängigkeit der MMC Regensburg.
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Wer Interesse an „vertieften“ Ausführungen zu den rechtlichen Fragen und Auswirkungen hat, kann dies in einer gesonderten Seite nachlesen.
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