Strukturen und Organisation der MMC
|
|
|
|
|
|
|
|
Aufnahme-Urkunde
Herr ………………………………………………. geboren am .....………………………………………….. Anschrift .....…………………………………………..
..……………………………………………..
Pfarrcongregation ....…………………………………………... wurde am ..………………………………………………...
von ......………………………………………………………………………..
in die Marianische Männer-Congregation
„Mariä Verkündigung“ Regensburg
aufgenommen.
Regensburg, den ………………………………………….
Der Marianische Rat
Siegel
MMC-Zentralpräses MMC-Präfekt
3
|
|
Inhaltsverzeichnis Statuten
1. Die Struktur der MMC Regensburg
1.1 Geschichte und Aufbau
1.2 Zuständige kirchliche Autorität
1.3 Zentralpräses
1.4 Präfekt
1.5 Assistenten
1.6 Congregations-Büro (Sekretärin/Sekretär)
1.7 Marianische Rat
1.8 Allgemeine Regelungen und Informationen
2. Die regionale Gliederung
2.1 Bezirk - Bezirksobmann
2.2 Pfarrcongregation - Obmann
3. Die Wahlmodalitäten
3.1 Präfekt
3.2 Assistenten
3.3 Consultoren
3.4 Revisoren
3.5 Bezirksobmann
3.6 Obmann
4
|
|
|
|
1. Die Struktur der MMC Regensburg
1.1 GESCHICHTE UND AUFBAU
Als
Gesamtcongregation Regensburg vereinigt die Marianische
Männer-Congregation (MMC) Regensburg eine große Zahl von
Pfarrcongregationen und Einzelsodalen.
Sie
wurde unter dem Titel "Mariae Verkündigung" am „Weißen Sonntag“ Anno
Domini 1592 (4. April 1592) in Regensburg von Studenten des
Jesuitenkollegs St. Paul gegründet und am 13. Januar 1594 durch
Jesuitengeneral P. Claudius Aquaviva in die "Prima Primaria" in Rom,
die erste aller Congregationen, eingegliedert.
Nach
einem verheerenden Brand im Jesuitenkolleg St. Paul wurde 1810 der
Mittelpunkt der MMC in die Dominikanerkirche St. Blasius verlegt,
welche seither die Congregationskirche der MMC ist.
Die
Regensburger Gesamtcongregation ist Teil der Arbeitsgemeinschaft
Marianischer Männerkongregationen in Bayern. Sie ist angegliedert an
die Nationalföderation der Gemeinschaften christlichen Lebens
(Marianische Congregationen) in Deutschland und dadurch auch der
Weltföderation in Rom (Nachfolger der "Prima Primaria").
5
|
|
Sie
steht unter der Autorität und im apostolischen Dienst der Kirche und
ist eine rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts in
Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Als weitere Patrone erwählte sie:
- den Heiligen Josef, den Nähr- und Pflegevater Jesu,
- den Heiligen Petrus Canisius, den zweiten Apostel Deutschlands,
- ¨ und den Seligen Pater Rupert Mayer.
Die personelle Struktur der MMC Regensburg
gliedert sich wie folgt:
Leitung
Zentralpräses
Präfekt
Assistenz 3 Assistenten
Congregations-Büro (Sekretärin/Sekretär)
Marianischer Rat Leitung, Assistenz, sowie gewählte und berufene Consultoren aus den Bezirken
6
|
|
|
|
Die territoriale Struktur der MMC Regensburg
gliedert sich wie folgt:
BEZIRKE
z. Z. 12 Bezirke (10 in der Region Süd - 2 in der Region Nord)
Leitung jeweils durch
einen Bezirkspräses und einen Bezirksobmann
Bezirke untergliedern sich in
PFARRCONGREGATIONEN
z. Z. 169 Pfarrcongregationen
Leitung jeweils durch
einen Pfarrpräses und ein Obmann
7
|
|
1.2 ZUSTÄNDIGE KIRCHLICHE AUTORITÄT
Zuständige
kirchliche Autorität für die Regensburger Gesamtcongregation ist der
Ortsbischof, der Bischof von Regensburg. Ihm kommt auch die Approbation
der Grundsätze, Statuten und aller verpflichtenden Regeln zu.
1.3 ZENTRALPRÄSES
Die
Leitung und Sorge für die Gesamtcongregation ist dem Zentralpräses
übertragen, der vom Bischof in sein Amt eingesetzt wird. Er hält
Verbindung mit dem leitenden Präses der Arbeitsgemeinschaft der
Marianischen Männerkongregationen in Bayern und vertritt die
Congregation gegenüber allen kirchlichen Institutionen.
Durch
den Zentralpräses werden auch neue Pfarrcongregationen der MMC
errichtet. Die Leitung obliegt dem örtlich zuständigen Pfarrer, der
zugleich Pfarrpräses ist. Ihm zur Seite steht ein Obmann und je nach
Größe der Pfarrcongregation ein oder mehrere Stellvertreter.
Einmal
im Jahr feiert der Zentralpräses mit allen Sodalen das Hauptfest in
Regensburg und/oder in der nördlichen Oberpfalz an einem
8
|
|
|
|
zu bestimmenden Ort. Hier ist auch die Gelegenheit zur feierlichen Neuaufnahme.
Der
Zentralpräses kommt auf Ansuchen zu den Pfarrcongregationen und
Bezirken, um Konvente zu halten, sowie zur Beratung. Dem geht eine
vorherige Rücksprache mit dem Pfarr- bzw. Bezirkspräses voraus.
Nach
Möglichkeit kondoliert der Zentralpräses den Angehörigen der
verstorbenen Sodalen in angemessener Form und feiert für die
Verstorbenen das Heilige Messopfer.
Die
Verwaltung von Congregationsvermögen obliegt dem Zentralpräses und dem
Marianischen Rat. Zum Jahresende wird eine Jahresrechnung erstellt, die
von den Revisoren geprüft wird. Diese liegt im Sekretariat nach
erfolgter Prüfung zur Einsicht auf.
1.4 PRÄFEKT
Der
Präfekt, der vom Bischof bestätigt werden muss, trägt Verantwortung für
eine Gemeinschaft, die katholische Männer aus allen Bereichen der
Gesellschaft vereint.
9
|
|
Er
begleitet und repräsentiert diese Gemeinschaft nach außen, in tiefer
Verbundenheit mit der Kirche, dem Zentralpräses, dem Bischof und dem
Papst.
Der
Präfekt verpflichtet sich im Besonderen den Grundsätzen, Zielen und der
Prägung der MMC. Er denkt und fühlt mit der Kirche, auch stützt und
fördert er die Verbundenheit der Gemeinschaft und ermutigt alle zu
einem Leben in apostolischer Sendung.
Der
Präfekt unterstützt den Zentralpräses bei der Leitung der Congregation.
Zusammen mit ihm beruft er mindestens zweimal jährlich den Marianischen
Rat und den Obmännertag ein. Im Einvernehmen mit dem Zentralpräses
stellt er die jeweilige Tagesordnung auf.
Der
Präfekt vertritt die Sodalen bei Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der
Marianischen Männerkongregationen in Bayern und gegenüber kirchlichen
und weltlichen Gremien.
Außerdem
ist er mitverantwortlich für die Gestaltung des Jahrbuches und für die
Prüfung der Jahresrechnung der Gesamtcongregation am Ende eines jeden
Jahres.
10
|
|
|
|
1.5 ASSISTENTEN
Die
Assistenten verstehen sich als Vertreter des Präfekten und unterstützen
diesen tatkräftig; genauso den Zentralpräses und das Sekretariat bei
der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben. Es gilt für sie in
entsprechender Weise die Beschreibung der Aufgaben des Präfekten.
1.6 CONGREGATIONS-BÜRO (Sekretärin/Sekretär)
Der/die
Sekretär/in führt als Leiter/in des Büros (Sekretariat) die Geschäfte
der Gesamtcongregation nach den Vorgaben des Zentralpräses und des
Präfekten. Er/sie kann haupt- oder ehrenamtlich tätig sein.
1.7 MARIANISCHER RAT
Der
Marianische Rat (MR), der vom Bischof bestätigt werden muss,
unterstützt den Zentralpräses bei der Leitung, Betreuung und Verwaltung
der Congregation. Auch bei der Verwaltung des Congregationsvermögens
ist der Marianische Rat vor der Umsetzung bzw. vor der Anweisung
größerer Ausgaben in Kenntnis zu setzen.
11
|
|
Die Consultoren des MR setzen sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen, die alle gleiches Stimmrecht haben.
Aus
den Reihen der Consultoren werden zwei Schriftführer gewählt, die ggf.
auch die Verbindung zu den Medien herstellen und pflegen. Der jeweilige
Schriftführer fertigt die Niederschriften der Sitzungen aus, die von
ihm und dem Zentralpräses unterschrieben werden.
Bei
allen Abstimmungen ist Einmütigkeit anzustreben. Entscheidungen werden
mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Zentralpräses.
1.8 ALLGEMEINE REGELUNGEN UND INFORMATIONEN
Jeder
Sodale soll Kenntnis von den Grundsätzen und Statuten der MMC
Regensburg "Mariae Verkündigung" haben. Die entsprechenden Dokumente
werden zusammen mit der Aufnahmeurkunde ausgehändigt. Fortschreibungen
können den entsprechenden Veröffentlichungen entnommen werden.
Die jährlichen Ehrungen für langjährige Zugehörigkeit zur MMC werden
auf gesonderte Einladung an einem eigenen Ehrentag ausgesprochen.
12
|
|
|
|
Zur Unterrichtung und Information der Sodalen gibt die Gesamtcongregation für Ihre Mitglieder ein Jahrbuch heraus.
Jeder
Sodale gibt ein Jahresopfer, dessen Richtwert jeweils bei den
Obmännertagen beschlossen wird. Das Jahresopfer wird von den Obmännern
eingehoben und umgehend beim Sekretariat der MMC eingezahlt oder auf
das Konto der Gesamtcongregation überwiesen. Der örtliche Anteil
beträgt 10 v.H. des eingehobenen Jahresopfers. Er verbleibt bei der
Pfarrcongregation und dient zur Deckung örtlicher Kosten.
Jede
Pfarrcongregation soll als äußeres Gemeinschaftszeichen ein
Marienbanner erwerben, welches bei kirchlichen Feierlichkeiten,
besonderen Anlässen und bei Beerdigungen verstorbener Sodalen
mitgetragen werden soll. Hierbei soll, auch als Symbol der persönlichen Verbundenheit untereinander, jeder Sodale das Congregationszeichen und die MMC-Krawatte tragen.
Vom
Heiligen Stuhl sind den Sodalen besondere Ablässe bewilligt. Ein
vollkommener Ablass ist gewährt am Tag der Aufnahme, bei der Teilnahme
am Hauptfest und an Konventen mit den Bedingungen: Beichte, Kommunion
und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.
13
|
|
Auch
muss jegliche Anhänglichkeit an irgendwelche, auch lässliche Sünden,
ausgeschlossen sein (vgl. Handbuch der Ablässe, Ablass-Normen Nr. 26).
2. Die regionale Gliederung
2.1 BEZIRK-BEZIRKSOBMANN
Der
Bezirksobmann wird, nach der Wahl durch die Obmänner seines Bezirkes
vom Zentralpräses bis auf Widerruf bestätigt. Das geschieht durch
Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Er
fungiert als Multiplikator der Congregations-Leitung in die
Pfarrcongregationen „seines“ Bezirkes hinein, ist aber auch
„Sprachrohr“ für die Obmänner des Bezirkes und der Pfarrcongregationen
zur Congregations-Leitung.
Durch
diese enge Verbindung bringt er sich, je nach Möglichkeit und
Fähigkeit, auch in die Bearbeitung bzw. Erfüllung überörtlicher
Aufgaben ein. Er bemüht sich um Kontakt zu den Obmännern der
Pfarrcongregationen, pflegt Gemeinschaft mit ihnen und ruft sie,
entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit, zu gemeinsamen Beratungen
bzw. Absprachen zusammen.
14
|
|
|
|
Unter
der geistlichen Begleitung des Bezirkspräses soll er sich vor allem in
organisatorischer Hinsicht darum bemühen, Veranstaltungen und
Unternehmungen zu planen und zur Durchführung zu bringen. Diese stimmt
er schon im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirkspräses, ggf. auch mit
dem Zentralpräses und Präfekten, sowie mit dem örtlichen Pfarrpräses
der einladenden Pfarrcongregation terminlich und inhaltlich ab.
Der
Bezirksobmann führt in Absprache mit dem Bezirkspräses und der
Congregations-Leitung jährlich einen Bezirkskonvent und ggf. weitere
Veranstaltungen durch.
Ein Bezirkskonvent gliedert sich in zwei wesentliche Teile:
- eine gottesdienstliche Feier (HI. Messe, Rosenkranz, Andacht)
- und eine Zusammenkunft mit geistlichem Impuls und
geselligem Beisammensein.
Der Bezirksobmann nimmt am Obmännertag und ggf. an Pfarrkonventen des Bezirks teil.
Der
Bezirksobmann teilt den Tod eines amtierenden Obmanns umgehend dem
Congregations-Büro und dem Bezirkspräses mit. Der Bezirksobmann hält
bei passender Gelegenheit ein ehrendes Totengebet und -gedenken.
15
|
|
2.2 PFARRCONGREGATION - OBMANN
Jeder
Pfarrcongregation steht ein verantwortlicher Obmann mit einem oder
mehreren Stellvertretern vor. Er versteht sich in seiner Funktion als
"Erster unter Gleichen" und weiß sich darin dem Geist und der Prägung
der MMC verpflichtet.
Unter
der geistlichen Begleitung des Pfarrpräses soll er sich vor allem in
organisatorischer Hinsicht darum bemühen, Veranstaltungen und
Unternehmungen zu planen und zur Durchführung zu bringen. Diese stimmt
er schon im Vorfeld mit dem Pfarrpräses, ggf auch mit dem Bezirks- und
Zentralpräses, sowie dem Präfekten terminlich und inhaltlich ab. Darum
ist ein stets offenes und loyales Verhältnis zur geistlichen Leitung
sehr wichtig.
Innerhalb
der Pfarrcongregation motiviert er seine Sodalen zur aktiven Teilnahme,
ggf. auch zur Mitgestaltung des geistlichen und kirchlichen Lebens in
der Pfarrgemeinde, zur Mitfeier des Hauptfestes, Teilnahme an
Jahresexerzitien und ggf. weiterer Veranstaltungen der MMC.
Mindestens einmal im Jahr lädt der Obmann zu einem Pfarrkonvent oder ggf. weiteren Veranstaltungen ein.
16
|
|
|
|
Der Pfarrkonvent gliedert sich in zwei wesentliche Teile:
- eine gottesdienstliche Feier (HI. Messe, Rosenkranz, Andacht, ...)
- und eine Zusammenkunft mit geistlichem Impuls und
geselligem Beisammensein
Der
Obmann sorgt auch für die umgehende Verteilung der Jahrbücher, das
Einbringen des Jahresopfers mit der unverzüglichen anteiligen
Weitergabe an das Congregations-Büro (innerhalb des ersten Quartals des
jeweiligen Jahres) und die Aktualisierung des Mitgliederstandes seiner
Pfarrcongregation.
Der
Obmann steht in enger, lebendiger und verantwortungsbewusster
Verbindung mit dem Congregations-Büro, dem Marianischen Rat und dem
Pfarrpräses und erledigt umgehend die Korrespondenz mit diesen bei
Neueintritte, Todesmitteilungen, Adressänderungen, usw. Er kümmert sich
insbesonders um Anwärter für die Neuaufnahme in die Congregation und
begleitet und unterstützt diese Neusodalen in der Zeit des
Kennenlernens der Congregation (Kandidatur).
Besonders
bemüht er sich um Kontakt zu den benachbarten Pfarrcongregationen und
pflegt Gemeinschaft mit den Obmännern seines Bezirkes bzw. der gesamten
MMC.
17
|
|
Der
Obmann sorgt dafür, dass bei öffentlichen Veranstaltungen, kirchlichen
Feierlichkeiten und bei Beerdigungen verstorbener Sodalen das Banner
der MMC mitgetragen werden kann. Der Einsatz des Banners ist als
äußeres Bekenntniszeichen zum Glauben und zur Kirche zu verstehen und
darf in keinem Zusammenhang zu ideologischen Zwecken missbraucht werden.
3. Die Wahlmodalitäten
3.1 PRÄFEKT
Die Obmänner oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren einen Präfekten. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zum
Präfekten kann jeder Sodale der MMC Regensburg gewählt werden, der die
Volljährigkeit erlangt hat, der durch seine geistig-geistliche
Befähigung, im Blick auf seine familiäre Situation, sowie im Bezug auf
seine berufliche Tätigkeit dazu in der Lage ist und seit mindestens
fünf Jahre Sodale ist.
Die Kandidatenliste für die Wahl bedarf der Zustimmung des Zentralpräses.
18
|
|
|
|
In allgemein üblicher Weise ist ein Wahlausschuss aus drei Personen (einer davon fungiert als Wahlleiter) zu bilden.
Die Aufgaben des Wahlausschusses sind:
- Erstellen einer Kandidatenliste (Wählbarkeit - Bereitschaftsabfrage)
- Einholen der Zustimmung d. Zentralpräses zur Kandidatenliste
- Durchführung einer geheimen Wahl
- soweit nicht einstimmig darauf verzichtet wird
- Stimmenauszählung und Feststellung
der notwendigen Mehrheit
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
mit der Anfrage zur Annahme der Wahl
- Erstellen eines Wahlprotokolls
Zur
gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Finden getrennte Wahltage für den nördlichen und südlichen
Bereich statt, so sind die jeweiligen Wahlergebnisse zu addieren.
19
|
|
3.2 ASSISTENTEN
Die Obmänner oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren drei Assistenten für den Marianischen Rat. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit des Assistenten und das Wahlverfahren sind identisch mit der Wahl des Präfekten.
Die Kandidatenliste für die Wahl bedarf ebenfalls der Zustimmung des Zentralpräses.
Zur
gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Gewählt sind die drei Kandidaten, die die meisten Stimmen auf
sich vereinigen. Finden getrennte Wahltage für den nördlichen und
südlichen Bereich statt, so sind die jeweiligen Wahlergebnisse zu
addieren.
3.3 CONSULTOREN
Die Obmänner eines jeden Bezirkes oder
deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren einen Vertreter
(Consultor) für den Marianischen Rat. Hat ein Bezirk mehr als 500
Sodalen, so sind zwei Vertreter zu wählen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit des Consultors ist identisch mit der Wahl des Präfekten.
20
|
|
|
|
Er muss nicht zwingend ein Obmann sein, sollte aber wenn möglich, aus einer Pfarrcongregation des betreffenden Bezirkes kommen.
Zur Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die
Wahl kann per Akklamation durchgeführt werden, auf Wunsch ist geheim zu
wählen. An das Wahlverfahren zur Wahl von Präfekt und Assistenten kann
sich angelehnt werden.
Der Zentralpräses kann im Einvernehmen mit dem Präfekten noch bis zu 3 weitere (berufene) Sodalen als Consultoren berufen.
3.4 REVISOREN
Die Obmänner oder
deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren zwei Revisoren
zur Prüfung der Jahresrechnungen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit der Revisoren und das Wahlverfahren sind identisch mit der Wahl des Präfekten.
Zur gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Gewählt sind die zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen auf
sich vereinigen. Finden getrennte Wahltage für den nördlichen und
südlichen Bereich statt, so sind die jeweiligen Wahlergebnisse zu
addieren.
21
|
|
3.5 BEZIRKSOBMANN
Die Obmänner eines jeden Bezirkes oder
deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren den
Bezirksobmann und seine Stellvertreter. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die
Wählbarkeit des Bezirksobmanns ist identisch mit der Wahl des
Präfekten. Das Wahlverfahren ist identisch mit der Wahl des Consultors.
Zur Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3.6 OBMANN
Die
Sodalen der jeweiligen Pfarrcongregation wählen für die Dauer von 4
Jahren einen Obmann und seine Stellvertreter. Eine Wiederwahl ist
möglich.
Die
Wählbarkeit des Obmanns ist identisch mit der Wahl des Präfekten. Das
Wahlverfahren ist identisch mit der Wahl des Consultors. Er sollte wenn
möglich, aus der betreffenden Pfarrcongregation kommen.
22
|
|
|
|
Zur Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Bezirksobmann sollte zu Neuwahlen von Obmännern eingeladen werden. Er kann die Wahl leiten.
Statuten
(Strukturen und Organisation)
Marianische Männer-Congregation (MMC)
„Mariä Verkündigung“ Regensburg
Oberhirtliche Bestätigung und Genehmigung
Regensburg, den 18. Dezember 1996
durch
Manfred Müller Bischof von Regensburg
Sprachlich überarbeitete Fassung 2014
_________________________________________________________________
Herausgegeben von der Marianischen Männer-Congregation Regensburg,
Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg—Tel. (0941) 5972434; Fax (0941) 5972435;
eMail: MMC.Regensburg@t-online.de; homepage: www.mmc-regensburg.de
23
|
|
|
|
|
|