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Inhaltsverzeichnis:
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1. Die Struktur der MMC Regensburg
1.2 ZUSTÄNDIGE KIRCHLICHE AUTORITÄT
1.3 ZENTRALPRÄSES
1.4 PRÄFEKT
1.5 ASSISTENTEN
1.6 CONGREGATIONS-BÜRO (Sekretärin/Sekretär)
1.7 MARIANISCHER RAT
1.8 ALLGEMEINE REGELUNGEN UND INFORMATIONEN
2. Die regionale Gliederung
2.2 PFARRCONGREGATION – OBMANN
3. Die Wahlmodalitäten
3.1 PRÄFEKT
3.2 ASSISTENTEN
3.3 CONSULTOREN
3.4 REVISOREN
3.5 BEZIRKSOBMANN
3.6 OBMANN
Textbeginn:
1. Die Struktur der MMC Regensburg
1.1 GESCHICHTE UND AUFBAU
Als Gesamtcongregation Regensburg vereinigt die Marianische Männer-Congregation (MMC) Regensburg eine große Zahl von Pfarrcongregationen und Einzelsodalen.
Sie wurde unter dem Titel „Mariae Verkündigung“ am „Weißen Sonntag“ Anno Domini 1592 (4. April 1592) in Regensburg von Studenten des Jesuitenkollegs St. Paul gegründet und am 13. Januar 1594 durch Jesuitengeneral P. Claudius Aquaviva in die „Prima Primaria“ in Rom, die erste aller Congregationen, eingegliedert.
Nach einem verheerenden Brand im Jesuitenkolleg St. Paul wurde 1810 der Mittelpunkt der MMC in die Dominikanerkirche St. Blasius verlegt, welche seither die Congregationskirche der MMC ist.
Die Regensburger Gesamtcongregation ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Marianischer Männerkongregationen in Bayern. Sie ist angegliedert an die Nationalföderation der Gemeinschaften christlichen Lebens (Marianische Congregationen) in Deutschland und dadurch auch der Weltföderation in Rom (Nachfolger der „Prima Primaria“).
Sie steht unter der Autorität und im apostolischen Dienst der Kirche und ist eine rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als weitere Patrone erwählte sie:
- den Heiligen Josef, den Nähr- und Pflegevater Jesu,
- den Heiligen Petrus Canisius, den zweiten Apostel Deutschlands,
- ¨und den Seligen Pater Rupert Mayer.
Die personelle Struktur der MMC Regensburg gliedert sich wie folgt:
- Leitung Zentralpräses, Präfekt
- Assistenz 3 Assistenten, Congregations-Büro (Sekretärin/Sekretär)
- Marianischer Rat Leitung, Assistenz, sowie gewählte und berufene Consultoren aus den Bezirken
Die territoriale Struktur der MMC Regensburg gliedert sich wie folgt:
BEZIRKE
z. Z. 13 Bezirke (10 in der Region Süd – 3 in der Region Nord)
Leitung jeweils durch einen Bezirkspräses und einen Bezirksobmann
Bezirke untergliedern sich in PFARRCONGREGATIONEN z. Z. 169 Pfarrcongregationen
Leitung jeweils durch einen Pfarrpräses und ein Obmann
1.2 ZUSTÄNDIGE KIRCHLICHE AUTORITÄT
Zuständige kirchliche Autorität für die Regensburger Gesamtcongregation ist der Ortsbischof, der Bischof von Regensburg. Ihm kommt auch die Approbation der Grundsätze, Statuten und aller verpflichtenden Regeln zu.
1.3 ZENTRALPRÄSES
Die Leitung und Sorge für die Gesamtcongregation ist dem Zentralpräses übertragen, der vom Bischof in sein Amt eingesetzt wird. Er hält Verbindung mit dem leitenden Präses der Arbeitsgemeinschaft der Marianischen Männerkongregationen in Bayern und vertritt die Congregation gegenüber allen kirchlichen Institutionen.
Durch den Zentralpräses werden auch neue Pfarrcongregationen der MMC errichtet. Die Leitung obliegt dem örtlich zuständigen Pfarrer, der zugleich Pfarrpräses ist. Ihm zur Seite steht ein Obmann und je nach Größe der Pfarrcongregation ein oder mehrere Stellvertreter.
Einmal im Jahr feiert der Zentralpräses mit allen Sodalen das Hauptfest in Regensburg und/oder in der nördlichen Oberpfalz an einem
zu bestimmenden Ort. Hier ist auch die Gelegenheit zur feierlichen Neuaufnahme.
Der Zentralpräses kommt auf Ansuchen zu den Pfarrcongregationen und Bezirken, um Konvente zu halten, sowie zur Beratung. Dem geht eine vorherige Rücksprache mit dem Pfarr- bzw. Bezirkspräses voraus.
Nach Möglichkeit kondoliert der Zentralpräses den Angehörigen der verstorbenen Sodalen in angemessener Form und feiert für die Verstorbenen das Heilige Messopfer.
Die Verwaltung von Congregationsvermögen obliegt dem Zentralpräses und dem Marianischen Rat. Zum Jahresende wird eine Jahresrechnung erstellt, die von den Revisoren geprüft wird. Diese liegt im Sekretariat nach erfolgter Prüfung zur Einsicht auf.
1.4 PRÄFEKT
Der Präfekt, der vom Bischof bestätigt werden muss, trägt Verantwortung für eine Gemeinschaft, die katholische Männer aus allen Bereichen der Gesellschaft vereint.
Er begleitet und repräsentiert diese Gemeinschaft nach außen, in tiefer Verbundenheit mit der Kirche, dem Zentralpräses, dem Bischof und dem Papst.
Der Präfekt verpflichtet sich im Besonderen den Grundsätzen, Zielen und der Prägung der MMC. Er denkt und fühlt mit der Kirche, auch stützt und fördert er die Verbundenheit der Gemeinschaft und ermutigt alle zu einem Leben in apostolischer Sendung.
Der Präfekt unterstützt den Zentralpräses bei der Leitung der Congregation. Zusammen mit ihm beruft er mindestens zweimal jährlich den Marianischen Rat und den Obmännertag ein. Im Einvernehmen mit dem Zentralpräses stellt er die jeweilige Tagesordnung auf.
Der Präfekt vertritt die Sodalen bei Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Marianischen Männerkongregationen in Bayern und gegenüber kirchlichen und weltlichen Gremien.
Außerdem ist er mitverantwortlich für die Gestaltung des Jahrbuches und für die Prüfung der Jahresrechnung der Gesamtcongregation am Ende eines jeden Jahres.
1.5 ASSISTENTEN
Die Assistenten verstehen sich als Vertreter des Präfekten und unterstützen diesen tatkräftig; genauso den Zentralpräses und das Sekretariat bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben. Es gilt für sie in entsprechender Weise die Beschreibung der Aufgaben des Präfekten.
1.6 CONGREGATIONS-BÜRO (Sekretärin/Sekretär)
Der/die Sekretär/in führt als Leiter/in des Büros (Sekretariat) die Geschäfte der Gesamtcongregation nach den Vorgaben des Zentralpräses und des Präfekten. Er/sie kann haupt- oder ehrenamtlich tätig sein.
1.7 MARIANISCHER RAT
Der Marianische Rat (MR), der vom Bischof bestätigt werden muss, unterstützt den Zentralpräses bei der Leitung, Betreuung und Verwaltung der Congregation. Auch bei der Verwaltung des Congregationsvermögens ist der Marianische Rat vor der Umsetzung bzw. vor der Anweisung größerer Ausgaben in Kenntnis zu setzen.
Die Consultoren des MR setzen sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen, die alle gleiches Stimmrecht haben.
Aus den Reihen der Consultoren werden zwei Schriftführer gewählt, die ggf. auch die Verbindung zu den Medien herstellen und pflegen. Der jeweilige Schriftführer fertigt die Niederschriften der Sitzungen aus, die von ihm und dem Zentralpräses unterschrieben werden.
Bei allen Abstimmungen ist Einmütigkeit anzustreben. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Zentralpräses.
1.8 ALLGEMEINE REGELUNGEN UND INFORMATIONEN
Jeder Sodale soll Kenntnis von den Grundsätzen und Statuten der MMC Regensburg „Mariae Verkündigung“ haben. Die entsprechenden Dokumente werden zusammen mit der Aufnahmeurkunde ausgehändigt. Fortschreibungen können den entsprechenden Veröffentlichungen entnommen werden.
Die jährlichen Ehrungen für langjährige Zugehörigkeit zur MMC werden auf gesonderte Einladung an einem eigenen Ehrentag ausgesprochen.
Zur Unterrichtung und Information der Sodalen gibt die Gesamtcongregation für Ihre Mitglieder ein Jahrbuch heraus.
Jeder Sodale gibt ein Jahresopfer, dessen Richtwert jeweils bei den Obmännertagen beschlossen wird. Das Jahresopfer wird von den Obmännern eingehoben und umgehend beim Sekretariat der MMC eingezahlt oder auf das Konto der Gesamtcongregation überwiesen. Der örtliche Anteil beträgt 10 v.H. des eingehobenen Jahresopfers. Er verbleibt bei der Pfarrcongregation und dient zur Deckung örtlicher Kosten.
Jede Pfarrcongregation soll als äußeres Gemeinschaftszeichen ein Marienbanner erwerben, welches bei kirchlichen Feierlichkeiten, besonderen Anlässen und bei Beerdigungen verstorbener Sodalen mitgetragen werden soll. Hierbei soll, auch als Symbol der persönlichen Verbundenheit untereinander, jeder Sodale das Congregationszeichen und die MMC-Krawatte tragen.
Vom Heiligen Stuhl sind den Sodalen besondere Ablässe bewilligt. Ein vollkommener Ablass ist gewährt am Tag der Aufnahme, bei der Teilnahme am Hauptfest und an Konventen mit den Bedingungen: Beichte, Kommunion und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.
Auch muss jegliche Anhänglichkeit an irgendwelche, auch lässliche Sünden, ausgeschlossen sein (vgl. Handbuch der Ablässe, Ablass-Normen Nr. 26).
2. Die regionale Gliederung
2.1 BEZIRK-BEZIRKSOBMANN
Der Bezirksobmann wird, nach der Wahl durch die Obmänner seines Bezirkes vom Zentralpräses bis auf Widerruf bestätigt. Das geschieht durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Er fungiert als Multiplikator der Congregations-Leitung in die Pfarrcongregationen „seines“ Bezirkes hinein, ist aber auch „Sprachrohr“ für die Obmänner des Bezirkes und der Pfarrcongregationen zur Congregations-Leitung.
Durch diese enge Verbindung bringt er sich, je nach Möglichkeit und Fähigkeit, auch in die Bearbeitung bzw. Erfüllung überörtlicher Aufgaben ein. Er bemüht sich um Kontakt zu den Obmännern der Pfarrcongregationen, pflegt Gemeinschaft mit ihnen und ruft sie, entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit, zu gemeinsamen Beratungen bzw. Absprachen zusammen.
Unter der geistlichen Begleitung des Bezirkspräses soll er sich vor allem in organisatorischer Hinsicht darum bemühen, Veranstaltungen und Unternehmungen zu planen und zur Durchführung zu bringen. Diese stimmt er schon im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirkspräses, ggf. auch mit dem Zentralpräses und Präfekten, sowie mit dem örtlichen Pfarrpräses der einladenden Pfarrcongregation terminlich und inhaltlich ab.
Der Bezirksobmann führt in Absprache mit dem Bezirkspräses und der Congregations-Leitung jährlich einen Bezirkskonvent und ggf. weitere Veranstaltungen durch.
Ein Bezirkskonvent gliedert sich in zwei wesentliche Teile:
- eine gottesdienstliche Feier (HI. Messe, Rosenkranz, Andacht)
- und eine Zusammenkunft mit geistlichem Impuls und
- geselligem Beisammensein.
Der Bezirksobmann nimmt am Obmännertag und ggf. an Pfarrkonventen des Bezirks teil.
Der Bezirksobmann teilt den Tod eines amtierenden Obmanns umgehend dem Congregations-Büro und dem Bezirkspräses mit. Der Bezirksobmann hält bei passender Gelegenheit ein ehrendes Totengebet und -gedenken.
2.2 PFARRCONGREGATION – OBMANN
Jeder Pfarrcongregation steht ein verantwortlicher Obmann mit einem oder mehreren Stellvertretern vor. Er versteht sich in seiner Funktion als „Erster unter Gleichen“ und weiß sich darin dem Geist und der Prägung der MMC verpflichtet.
Unter der geistlichen Begleitung des Pfarrpräses soll er sich vor allem in organisatorischer Hinsicht darum bemühen, Veranstaltungen und Unternehmungen zu planen und zur Durchführung zu bringen. Diese stimmt er schon im Vorfeld mit dem Pfarrpräses, ggf auch mit dem Bezirks- und Zentralpräses, sowie dem Präfekten terminlich und inhaltlich ab. Darum ist ein stets offenes und loyales Verhältnis zur geistlichen Leitung sehr wichtig.
Innerhalb der Pfarrcongregation motiviert er seine Sodalen zur aktiven Teilnahme, ggf. auch zur Mitgestaltung des geistlichen und kirchlichen Lebens in der Pfarrgemeinde, zur Mitfeier des Hauptfestes, Teilnahme an Jahresexerzitien und ggf. weiterer Veranstaltungen der MMC.
Mindestens einmal im Jahr lädt der Obmann zu einem Pfarrkonvent oder ggf. weiteren Veranstaltungen ein.
Der Pfarrkonvent gliedert sich in zwei wesentliche Teile:
- eine gottesdienstliche Feier (HI. Messe, Rosenkranz, Andacht, …)
- und eine Zusammenkunft mit geistlichem Impuls und
- geselligem Beisammensein
Der Obmann sorgt auch für die umgehende Verteilung der Jahrbücher, das Einbringen des Jahresopfers mit der unverzüglichen anteiligen Weitergabe an das Congregations-Büro (innerhalb des ersten Quartals des jeweiligen Jahres) und die Aktualisierung des Mitgliederstandes seiner Pfarrcongregation.
Der Obmann steht in enger, lebendiger und verantwortungsbewusster Verbindung mit dem Congregations-Büro, dem Marianischen Rat und dem Pfarrpräses und erledigt umgehend die Korrespondenz mit diesen bei Neueintritte, Todesmitteilungen, Adressänderungen, usw. Er kümmert sich insbesonders um Anwärter für die Neuaufnahme in die Congregation und begleitet und unterstützt diese Neusodalen in der Zeit des Kennenlernens der Congregation (Kandidatur).
Besonders bemüht er sich um Kontakt zu den benachbarten Pfarrcongregationen und pflegt Gemeinschaft mit den Obmännern seines Bezirkes bzw. der gesamten MMC.
Der Obmann sorgt dafür, dass bei öffentlichen Veranstaltungen, kirchlichen Feierlichkeiten und bei Beerdigungen verstorbener Sodalen das Banner der MMC mitgetragen werden kann. Der Einsatz des Banners ist als äußeres Bekenntniszeichen zum Glauben und zur Kirche zu verstehen und darf in keinem Zusammenhang zu ideologischen Zwecken missbraucht werden.
3. Die Wahlmodalitäten
3.1 PRÄFEKT
Die Obmänner oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren einen Präfekten. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zum Präfekten kann jeder Sodale der MMC Regensburg gewählt werden, der die Volljährigkeit erlangt hat, der durch seine geistig-geistliche Befähigung, im Blick auf seine familiäre Situation, sowie im Bezug auf seine berufliche Tätigkeit dazu in der Lage ist und seit mindestens fünf Jahre Sodale ist.
Die Kandidatenliste für die Wahl bedarf der Zustimmung des Zentralpräses.
In allgemein üblicher Weise ist ein Wahlausschuss aus drei Personen (einer davon fungiert als Wahlleiter) zu bilden.
Die Aufgaben des Wahlausschusses sind:
- Erstellen einer Kandidatenliste (Wählbarkeit – Bereitschaftsabfrage)
- Einholen der Zustimmung d. Zentralpräses zur Kandidatenliste
- Durchführung einer geheimen Wahl
– soweit nicht einstimmig darauf verzichtet wird
- Stimmenauszählung und Feststellung
der notwendigen Mehrheit
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
mit der Anfrage zur Annahme der Wahl
- Erstellen eines Wahlprotokolls
Zur gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Finden getrennte Wahltage für den nördlichen und südlichen Bereich statt, so sind die jeweiligen Wahlergebnisse zu addieren.
3.2 ASSISTENTEN
Die Obmänner oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren drei Assistenten für den Marianischen Rat. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit des Assistenten und das Wahlverfahren sind identisch mit der Wahl des Präfekten.
Die Kandidatenliste für die Wahl bedarf ebenfalls der Zustimmung des Zentralpräses.
Zur gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gewählt sind die drei Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Finden getrennte Wahltage für den nördlichen und südlichen Bereich statt, so sind die jeweiligen Wahlergebnisse zu addieren.
3.3 CONSULTOREN
Die Obmänner eines jeden Bezirkes oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren einen Vertreter (Consultor) für den Marianischen Rat. Hat ein Bezirk mehr als 500 Sodalen, so sind zwei Vertreter zu wählen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit des Consultors ist identisch mit der Wahl des Präfekten.
Er muss nicht zwingend ein Obmann sein, sollte aber wenn möglich, aus einer Pfarrcongregation des betreffenden Bezirkes kommen.
Zur Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Wahl kann per Akklamation durchgeführt werden, auf Wunsch ist geheim zu wählen. An das Wahlverfahren zur Wahl von Präfekt und Assistenten kann sich angelehnt werden.
Der Zentralpräses kann im Einvernehmen mit dem Präfekten noch bis zu 3 weitere (berufene) Sodalen als Consultoren berufen.
3.4 REVISOREN
Die Obmänner oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren zwei Revisoren zur Prüfung der Jahresrechnungen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit der Revisoren und das Wahlverfahren sind identisch mit der Wahl des Präfekten.
Zur gültigen Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gewählt sind die zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Finden getrennte Wahltage für den nördlichen und südlichen Bereich statt, so sind die jeweiligen Wahlergebnisse zu addieren.
3.5 BEZIRKSOBMANN
Die Obmänner eines jeden Bezirkes oder deren Stellvertreter wählen für die Dauer von 4 Jahren den Bezirksobmann und seine Stellvertreter. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit des Bezirksobmanns ist identisch mit der Wahl des Präfekten. Das Wahlverfahren ist identisch mit der Wahl des Consultors.
Zur Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3.6 OBMANN
Die Sodalen der jeweiligen Pfarrcongregation wählen für die Dauer von 4 Jahren einen Obmann und seine Stellvertreter. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Wählbarkeit des Obmanns ist identisch mit der Wahl des Präfekten. Das Wahlverfahren ist identisch mit der Wahl des Consultors. Er sollte wenn möglich, aus der betreffenden Pfarrcongregation kommen.
Zur Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Bezirksobmann sollte zu Neuwahlen von Obmännern eingeladen werden. Er kann die Wahl leiten.
Statuten
(Strukturen und Organisation)
Marianische Männer-Congregation (MMC)
„Mariä Verkündigung“ Regensburg
Oberhirtliche Bestätigung und Genehmigung
Regensburg, den 18. Dezember 1996
durch
Manfred Müller Bischof von Regensburg
Sprachlich überarbeitete Fassung 2014
_________________________________________________________________
Herausgegeben von der Marianischen Männer-Congregation Regensburg,
Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg—Tel. (0941) 5972434; Fax (0941) 5972435;
eMail: MMC.Regensburg@t-online.de; homepage: www.mmc-regensburg.de
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